Honorar


Personen mit privater Krankenversicherung 


Die privaten Krankenversicherungen übernehmen meist nach entsprechender Antragsstellung die vollen Kosten einer Psychotherapie. Selbiges gilt auch für PatientenInnen aus der Beihilfe und Heilfürsorge. Individuelle Versicherungsbedingungen, das Ausmaß des Erstattungsrahmens, sowie die Bewilligungs- und Antragsformalitäten erfahren Sie im direkten Austausch mit Ihrer privaten Krankenversicherung. Es ist sinnvoll sich innerhalb der ersten Sitzungen direkt beim Versicherungsträger zu melden und die Anmeldeformalitäten zu klären. Selbstverständlich unterstützen wir Sie bei der Beantragung einer Psychotherapie. Das Honorar richtet sich nach der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP). 

SelbstzahlerInnen


Die Kosten für eine Psychotherapie oder eine psychologische Beratung können selbstverständlich auch auf eigene Kosten übernommen werden. Die Kosten für eine psychologische Beratung sind in der Regel keine Kassenleistung und müssen ohnehin als SelbstzahlerInnen übernommen werden.

Eine Meldung bei Ihrer Krankenkasse oder anderen Institutionen erfolgt dann selbstverständlich nicht. Das Honorar richtet sich nach der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapie und beträgt zum aktuellen Zeitpunkt für eine Sitzung (50 Minuten) 100.55 Euro. Die Kosten für die Beratung können in der Regel als „Außergewöhnliche Belastung“ unter §33 von Ihrer Steuer abgesetzt werden.

Personen mit gesetzlicher Krankenversicherung


Leider können wir zum aktuellen Zeitpunkt nicht mit den gesetzlichen Krankenversicherungen abrechnen. Daher können wir leider keine PatientInnen mit gesetzlicher Krankenversicherung behandeln, die eine Kostenabdeckung über die Krankenkasse wünschen. Woran liegt das? Die hierfür benötigten Kassenzulassungen sind stark limitiert. Aktuell verfügen wir leider über keine entsprechende Zulassung, wenngleich wir uns perspektivisch darum bemühen unser Leistungsspektrum zu erweitern.  


Paar- und Familienberatung


Paartherapien oder Familiensitzungen können in unserer Privatpraxis aufgrund von Versicherungsmodalitäten nicht mit Ihrer Versicherung abgerechnet werden – dies gilt sowohl für privat, wie auch gesetzlich versicherte Personen. Daher sind reine Paar-/ & Familienberatungen nur als SelbstzahlerInnen möglich. Das Honorar richtet sich nach der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapie und beträgt zum aktuellen Zeitpunkt für eine Sitzung (100 Minuten) 201.10 Euro.



Wenn Sie Fragen haben oder einen Termin vereinbaren möchten, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. Wir freuen uns darauf, Sie auf Ihrem Weg zu mehr Wohlbefinden zu begleiten.

Ablauf & Kontakt